EU Artificial Intelligence Act
Neue Technologien erfordern neue rechtliche Rahmenbedingungen
Im Juli 2024 wurde die EU-AI-Akte veröffentlicht. Das neue Gesetzt zur Regelung von KI, kann in vier Punkten zusammengefasst werden:
- Das KI-Gesetz stuft KI nach ihrem Risiko ein
- KI-Systeme mit unannehmbaren Risiken sind verboten
- KI-Systeme mit hohem Risiko werden stark reguliert
- KI-Systeme mit begrenztem Risiko müssen den Endnutzern aufzeigen, dass sie mit KI interagieren (z.B. Chatbots)
- KI-Systeme mit geringem Risiko sind unreguliert
- Die meisten Verpflichtungen treffen die Anbieter/ Entwickler von risikoreichen KI-Systeme
- Anbieter von hochriskanten KI-Systemen, die in der EU verwendet werden
- Nutzer sind natürliche oder juristische Personen, die ein KI-System beruflich einsetzen
- bei hochriskanten KI-Systemen tragen auch die Anwender eine Verpflichtung
- Geltungsbereich für Nutzer in der EU
- Allzweck-KI (GPAI)
- Bereitstellung von technischen Unterlagen und Gebrauchsanweisungen, Einhaltung des Urheberrechts
- KI-Systeme mit systemischem Risiko müssen Modellbewertungen durchführen und Maßnahmen des Cybersicherheitsschutzes ergreifen.
Weitere Informationen zur EU-AI-Akte sind auf der dazugehörigen Seite in einer auführlichen oder zusammengefassten Variante Seite zu finden.