EU Artificial Intelligence Act

Neue Technologien erfordern neue rechtliche Rahmenbedingungen

Im Juli 2024 wurde die EU-AI-Akte veröffentlicht. Das neue Gesetzt zur Regelung von KI, kann in vier Punkten zusammengefasst werden:

  • Das KI-Gesetz stuft KI nach ihrem Risiko ein
    • KI-Systeme mit unannehmbaren Risiken sind verboten
    • KI-Systeme mit hohem Risiko werden stark reguliert
    • KI-Systeme mit begrenztem Risiko müssen den Endnutzern aufzeigen, dass sie mit KI interagieren (z.B. Chatbots)
    • KI-Systeme mit geringem Risiko sind unreguliert
  • Die meisten Verpflichtungen treffen die Anbieter/ Entwickler von risikoreichen KI-Systeme
    • Anbieter von hochriskanten KI-Systemen, die in der EU verwendet werden
  • Nutzer sind natürliche oder juristische Personen, die ein KI-System beruflich einsetzen
    • bei hochriskanten KI-Systemen tragen auch die Anwender eine Verpflichtung
    • Geltungsbereich für Nutzer in der EU
  • Allzweck-KI (GPAI)
    • Bereitstellung von technischen Unterlagen und Gebrauchsanweisungen, Einhaltung des Urheberrechts
    • KI-Systeme mit systemischem Risiko müssen Modellbewertungen durchführen und Maßnahmen des Cybersicherheitsschutzes ergreifen.

Weitere Informationen zur EU-AI-Akte sind auf der dazugehörigen Seite in einer auführlichen oder zusammengefassten Variante Seite zu finden.